Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | Frühjahrs-DV 2026 |
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| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 3 |
| Veranstaltung: | Frühjahrs-DV 2026 |
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| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(02.04.2026) Version 3 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Amtszeit des/der Diözesankurat*in beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2026
und endet am 30. Juni 2029. Der Diözesanvorstand wird beauftragt, vom Erzbischof
seine*ihre Beauftragung zu erbitten.
Gemäß Satzung Ziffer 29 legt die Diözesanversammlung Beginn und Ende der Amtszeit fest, sofern ein Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt wird, was bei Kurat*innen des DV Freiburg der Fall ist. Außerdem erbittet sie vom Erzbischof die Beauftragung des Diözesankuraten, was sinnigerweise an den Vorstand delegiert wird.
Der Dienstbeginn hängt dann auch von der Personalstelle im Ordinariat ab. Diese Abhängigkeit können wir nicht vermeiden.
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