| Veranstaltung: | Frühjahrs-DV 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 11.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 20:56 |
A4: Klarstellung in der Wahlordnung - Diözesandelegierte
Antragstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
die Wahlordnung ist gemäß der markierten Änderung in der angehängten WO zu
ergänzen.
Das betrifft die möglichen Wahlen von Diözesandelegierten bei vakantem Vorstand
für die Bundesversammlung, als auch bei vakanten Stufenleitungen für die
Bundesstufenkonferenzen.
Begründung
Wir hatten die Änderung bereits in der Herbst Diözesanversammlung 2025 beschlossen und den Text aus der Satzung Diözesanebene Ziffer 24 übernommen.
Unklar wurde im Nachgang jedoch was „Diözesanversammlung im nächsten Jahr“ bedeutet, wenn wir regulär zwei Versammlungen im Jahr haben.
Auf Rücksprache mit dem Bundesbüro war die Antwort, gemeint sei schon die Versammlung in 12 Monaten. An der Stelle sei die Satzung nicht von zwei regulären Versammlungen im Jahr ausgegangen.
Um unsere besondere Situation zu berücksichtigen, sei die Ergänzung „entsprechende Diözesanversammlung nach einem Jahr (Frühjahr oder Herbst)“ eine gute Klarstellung.

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