Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 14.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.11.2025, 15:38 |
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 14.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.11.2025, 15:38 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Amtszeit des/der Diözesankurat*in beginnt am 1. Februar 2026 und endet am
31.
Januar 2029.
Der Diözesanvorstand wird beauftragt, vom Erzbischof seine*ihre Beauftragung zu
erbitten.
Gemäß Satzung Ziffer 29 legt die Diözesanversammlung Beginn und Ende der Amtszeit fest, sofern
ein Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt wird, was bei Kurat*innen des DV Freiburg der Fall ist.
Außerdem erbittet sie vom Erzbischof die Beauftragung des/der Diözesankuraten*in, was
sinnigerweise an den Vorstand delegiert wird.
Der Dienstbeginn hängt dann auch von der Personalstelle im Ordinariat ab. Diese Abhängigkeit in
Bezug auf die Ausstellung des Arbeitsvertrages können wir nicht vermeiden.
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