Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Robin Gundert |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Robin Gundert |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(29.11.2025) Version 2 |
Antragstellend: Alina Nagy, Steffen Ludwig, Jonas Haas, Robin Gundert
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Diözesanverbandes wird wie folgt geändert:
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt. Hierbei enthält eine
der beiden Diözesanversammlungen neben den satzungsgemäßen Bestandteilen auch
einen Studienteil sowie einen äußerlich ansprechenden Rahmen, der es erlaubt,
sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten. Für die
beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen
Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst ein
Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
Wird geändert zu:
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt.
Die Tagesordnung soll – soweit die satzungsrelevanten Elemente dies
zulassen – einen Studienteil beinhalten. Studienteile befassen sich mit
Themen, die den Verband beschäftigen, und ermöglichen die vertiefte
Behandlung von Inhalten, deren Relevanz oder Umfang den Rahmen einer
üblichen Versammlung übersteigt.
Hierbei wird für einen äußerlich ansprechenden Rahmen gesorgt, der es
erlaubt, sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu
arbeiten.
Für die beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen
Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst
ein Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
Erfolgt mündlich
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