IA1: Mehr Zeit für Anträge auf Diözesanversammlungen
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Robin Gundert |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 10:14 |
| Antragshistorie: | Version 1(29.11.2025) |
| Veranstaltung: | Herbst-DV 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Robin Gundert |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 10:14 |
| Antragshistorie: | Version 1(29.11.2025) Version 1 |
Antragstellend: Alina Nagy, Steffen Ludwig, Jonas Haas, Robin Gundert
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Diözesanverbandes wird wie folgt geändert:
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt. Hierbei enthält eine
der beiden Diözesanversammlungen neben den satzungsgemäßen Bestandteilen auch
einen Studienteil sowie einen äußerlich ansprechenden Rahmen, der es erlaubt,
sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten. Für die
beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen
Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst ein
Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
Wird geändert zu:
Wird geändert zu:
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt.
Die Tagesordnung soll – soweit die satzungsrelevanten Elemente dies zulassen – einen Studienteil beinhalten. Studienteile befassen sich mit Themen, die den Verband beschäftigen, und ermöglichen die vertiefte Behandlung von Inhalten, deren Relevanz oder Umfang den Rahmen einer üblichen Versammlung übersteigt.
Hierbei wird für einen äußerlich ansprechenden Rahmen gesorgt, der es erlaubt, sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten.
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt. Hierbei wird für einen
äußerlich ansprechenden Rahmen gesorgt, der es erlaubt, sich stilvoll und ohne
Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten. Für
die beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen
Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst ein
Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
1.1 Umfang:
Es finden in der Regel zwei Versammlungen pro Jahr statt. Hierbei wird für einen äußerlich ansprechenden Rahmen gesorgt, der es erlaubt, sich stilvoll und ohne Hektik auszutauschen und gemeinsam zu arbeiten. Für
die beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen
Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst ein Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
Für die beiden Diözesanversammlungen reservieren sich die Mitglieder einen Wochenendtermin und einen Tagestermin, welche von der Versammlung selbst ein Jahr im Voraus festgelegt und beschlossen werden.
Erfolgt mündlich
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